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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

SG

von S. G. am 30.04.2018 um 10:51 Uhr

deutlich mehr als üblich
Sozialrecht
Ich habe (leider) in meinem Leben schon viel Kontakt zu Anwälten und Richtern gehabt, in der Regel um nicht "auf der Strecke zu bleiben". Die Qualität dieser Anwälte war, trotz ordentlicher, i.d.R. von mir selbst getragener Bezahlung teilweise unterirdisch. NICHT so Herr Kapp. Obwohl ich nur auf der Basis Beratungshilfeschein mit Ihm zusammen arbeitete wirkte er stets sehr aufmerksam und engagiert. Er war u.a. auch telefonisch gut erreichbar und hat sich in Zeitstunden sicher mehr Zeit für mich genommen als finanziell durch den Schein abgedeckt war. Auch inhaltlich hatten seine Ratschläge bisher Hand und Fuß. In einem Prozess habe ich Ihn (noch) nicht erlebt, aber beratungsseitig würde ich Ihn für Sozialrecht definitiv empfehlen
MJ

von M. J. am 27.04.2018 um 19:17 Uhr

nix gemacht außer Schaden verursacht
Sozialrecht
Herr Kapp hat es in einem halben Jahr nicht geschafft eine Klagebegründung zu schreiben, uns aber mehrfach gesagt, er habe schon was geschrieben, aber bei Gericht war nix eingegangen, dann hieß es, er habe seinen Kollegen drangesetzt, der nix gemacht hätte, dann hieß es, er sitze selbst gerade dran... nix da. Er hat wohl keine Lust auf Verfahren mit Prozesskostenhilfe... und wir haben jetzt den Schaden da die Fristen verstrichen sind.
Nicht zu empfehlen.
PM

von P. M. am 22.02.2018 um 12:18 Uhr

Beratung bei Kündigung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Kapp ist ein ausgesprochen kompetenter Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht, der auch angrenzende Rechtsbereiche gut überblickt und vorausschauend mit in seine Verhandlungsstrategie einbezieht. Er ist nicht nur fachlich ein verlässlicher Berater, sondern unterstützt auch emotionell in schwierigen Situationen.
Vielen Dank dafür.
JW

von J. W. am 20.02.2018 um 13:16 Uhr

sehr zufrieden!!!
Sozialrecht
Ich war heute bei Hr.Kapp und war sehr zufrieden. Es gab einen freundlichen Empfang, ich wurde gut, freundlich und ausführlich in meinem Anliegen beraten. Des weiteren gab er mir noch einige Tipps für ein anderen Fall, wo ich ihn diesbezüglich auch noch einmal aufsuchen werde.
Vielen Dank Hr. Kapp:)
RH

von R. H. am 31.01.2018 um 12:14 Uhr

Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
Sozialrecht
Abgesehen von der schon viel zitierten Freundlichkeit, fand ich es in unseren Gesprächen sehr angenehm keinen Zeitdruck zu spüren. Alles konnte in Ruhe besprochen werden, wobei Herr Kapp auch viel Geduld aufbrachte mir die juristischen Zusammenhänge plausibel zu erklären. In der genannten Sache wurde für mich dabei hautnah der Unterschied zwischen Recht und Rechtsprechung deutlich.
Denn das Bussgeld muss ich trotz gut begründetem Widerspruch bezahlen, da der Richter, trotz persönlicher Vorsprache von Herrn Kapp, nicht bereit war die näheren Umstände meines sogenannten Vergehens, in Betracht zu ziehen. Ich bin Herrn Kapp sehr dankbar dafür, dass er sich nun noch, quasi ehrenamtlich, für eine Ratenzahlung einsetzt. Mit den besten Empfehlungen - gerne wieder!
GR

von G. R. am 28.01.2018 um 20:14 Uhr

Vorladung vor Sozialgericht Feststellung der GdB (Grad der Behinderung)
Sozialrecht
Ich fühlte mich bei Christoph Kapp von Anfang an in guten Händen. Auf grund meherer Erkankungen und deren Verschlimmerung ging es um die Anerkennung eines Verschlechterungantrags von GdB 40% auf GdB 50%, der vom Versorgungsamt jedoch abglehnt wurde. Herr Kapp hat mich dann als Fachanwalt für Sozialrecht auch erfolgreich vor Gericht vertreten. Vor Gericht wurde letzlich der GdB von 50% vom Versorgungsamt bestätigt.
Christoph Kapp verfügt nicht nur über ausgezeichnete Kenntnisse im Sozialrecht. In meinem Fall tangiete dies auch Medizin-und Arbeitsrecht sowie andere Fachgebiete in denen Sich C. Kapp sehr gut auskannte.
HH

von H. H. am 08.12.2017 um 19:23 Uhr

Klage gegen Krankenkasse wg. Verweigerung Krankengeld
Sozialrecht
Leider kann ich mich den guten Bewertungen nicht anschließen. Herr Kapp ist durchaus freundlich und wirkt kompetent, hat aber sehr wenig in meiner Angelegenheit unternommen und sich als sehr unzuverlässig gezeigt. Versprechungen wurden nicht eingehalten und es kam zu einer unakzeptablen Verfristung. Nie wieder RA Kapp. Am schnellsten kam die Rechnung.
Es ist bedauerlich, wenn Sie mit der Art und Weise ihrer Vertretung nicht zufrieden waren. Die von Ihnen geäußerte Kritik ist mir allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Schließlich haben sie in dem von mir vertretenen Verfahren vor dem Sozialgericht für weitere 7 Monate Krankengeld erhalten und somit Ihren Krankengeldanspruch bis auf 11 Tage voll ausgeschöpft.
Auch die Kritik an der Geschwindigkeit der Rechnungsstellung kann nicht nachvollzogen werden. Ich war für Sie nahezu 2 Jahre tätig, obwohl ihre Rechtschutzversicherung bis zum Schluss auf meine Kostenvorschussrechnung nicht gezahlt hat. Als Sie mir wenige Tage vor der Vorlage des Gerichtsbescheides das Mandat kündigten, haben Sie mich 2 Wochen später aufgefordert jetzt ihren Eigenteil am Rechtschutzfall bei der Gegenseite geltend zu machen. Dies habe ich noch am gleichen Tag für Sie in Angriff genommen. Insofern sollten Sie in diesem Punkt mit der sofortigen Reaktion doch eher zufrieden sein.
GB

von G. B. am 07.09.2017 um 10:41 Uhr

Aufhebung/Kündigung eines Vertrages mit Behindertenwerkstatt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Kapp hat uns bezüglich einer Aufhebung/Kündigung einer Behindertenwerkstatt bezüglich unseres Sohnes vertreten. Fundierte Sachkenntnis und jederzeit eine freundliche Kommunikation/Beratung per Telefon oder Mail war gegeben. Unsere rechtliche Angelegenheit wurde kompetent bearbeitet und zum Abschluss gebracht. Sehr empfehlenswert!
LH

von L. H. am 01.02.2017 um 20:48 Uhr

Umgang mit Treuhandgeldern - Betrug?
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Ich war vom Beratungsgespräch sehr angetan. Der Rechtsanwalt hörte zu und gab kompetente und ausführliche Antworten zur Thematik. Die Erläuterungen waren fundiert und leicht verständlich. Auch wies er auf Risiken hin die evtl. auf mich zukommen könnten.
WH

von W. H. am 24.01.2017 um 11:09 Uhr

Sozialrecht
Sozialrecht
Ein Freund bat mich um Hilfe, da er aufgrund eines Missverständnisses die Leistungen des Jobcenters, auch ALG II genannt, eingestellt bekam.
Auf der Suche nach einer Lösung wurde uns die Kanzlei von Herrn Kapp vermittelt, und ein Kontakt mit hohem Dringichkeitsbedarf hergestellt.
Beim darauffolgendem Gespräch erwies sich Herr Kapp sehr kompetend, und mit hohem Fachwissen.Leicht verständlich erklärte er uns die Herangehensweise im geschilderten Fall, und begann sofort damit die nötigen rechtlichen Schritte zu unternehmen.MIT ERFOLG!!
Die angenehme Kommunikation, die aufgeschlossene und sehr nette Art von Herrn Kapp kann ich nur bestens weiterempfehlen.
Vielen Dank für die Freundliche Bewertung! Oftmals basieren Leistungskürzungen oder die Einstellung von Leistungen durch Jobcenter auf Missverständnissen oder Berechnungsfehlern gerade dann wenn neben dem Bezug von ALG II noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit erzielt wird. Wenn man dann sachlich bleibt und die Fehler innerhalb der Berechnungen erläutert, reagieren Jobcenter meistens schnell und die existenzbedrohende Situation wird behoben.
Herzliche Grüße aus Darmstadt
Christoph Kapp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht