Bewertungen von Sozietät Fussan & Gaase

4,9
Sehr gut
60 Bewertungen
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Kanzlei bewerten

Bewertungen

BT

von B. T. am 12.10.2020 um 08:12 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Zuverlässige und kompetente Rechtsanwältin
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Fussan hat mich von Anfang an mit Ihrer Fachkompetenz überzeugt. Im Bereich Baurecht und Immobilienrecht würde ich mich immer wieder an sie wenden.
BF

von B. F. am 10.09.2020 um 17:41 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
super schnelle Terminvergabe, sehr kompetente Beratung
SK

von S. K. am 20.07.2020 um 19:51 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Schnelle Reaktion
Allgemeine Rechtsberatung
Erst Telefonat mit der Kanzlei (Sekretariat) war freundlich & kompetent.
Und der Erstkontakt (persönlich) mit dem RA war kurzfristig, freundlich & kompetent.
DM

von D. M. am 02.07.2020 um 18:00 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Fluggesellschaft
Reiserecht
Freundlich, kompetent und direkt wurde ich von Frau Fussan beraten.
Sowohl schriftlich als auch telefonisch wurde ich sehr genau informiert.
Den Fall hat sie zu unseren Gunsten vertreten. Vielen Dank nochmal!
MT

von M. T. am 23.06.2020 um 10:09 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Kompetente Beratung
Reiserecht
Frau Fussan ist eine sehr nette, kompetente Anwältin, die mir recht schnell in meiner Angelegenheit helfen konnte.
Gerne wieder...
IG

von I. G. am 21.11.2019 um 13:49 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Scheidung und Sorgerecht
Familienrecht
Sehr nette Anwältin. Fühlte mich sehr gut Beraten und Vertreten. Immer wieder!
AB

von A. B. am 05.04.2019 um 09:27 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Gravierende Mängel an Polstermöbel
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Fussan ist eine sehr gute und überaus engagierte Rechtsanwältin. Wir sind sehr zufrieden und können sie nur empfehlen. Sie nimmt sich sehr viel Zeit für ihre Mandanten. Wir fühlen uns gut aufgehoben und vertreten.
GS

von G. S. am 15.03.2019 um 11:06 Uhr für Rechtsanwalt Tobias Gaase

Hauskauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Gaase hat unseren Kaufvertrag zu unserer vollsten Zufriedenheit gepürft. Wir empfehlen ihn gerne weiter!
GS

von G. S. am 15.03.2019 um 11:01 Uhr für Rechtsanwältin Tanja Fussan

Hauskauf und Nachbarbebauung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir sind rundum zufrieden und können Frau Fussan absolut weiterempfehlen.
EB

von E. B. am 04.07.2018 um 12:22 Uhr für Rechtsanwalt Tobias Gaase

Baumängel
Baurecht & Architektenrecht
Ich kann diese Kanzlei leider nicht empfehlen, nach einem ersten Treffen hatte ich noch einen positiven Eindruck, welches sich leider von Woche zu Woche und nun von Monat zu Monat verschlechtert hat. Leider hat man als Mandant das Gefühl, das der Anwalt gegen den Mandanten arbeitet, dieses Gefühl ist bis heute leider erhalten geblieben, unser Anliegen ist nach 15 Monaten keinen Millimiter weitergekommen, woraufhin wir nun gekündigt haben. Und als krönenden Abschluß wird der Streitwert nun geschätzt und ich darf einen Haufen Geld für fast nichts bezahlen, aber der nächste Anwalt den ich für diese Sache beauftrage, kann ja für mich persönlich nicht schlimmer enden als das jetzt, denn sowas habe ich noch nie erlebt.
Sehr geehrter Herr B.,

leider entspricht Ihr Kommentar nicht der Realität und lässt die wahre Ursache Ihrer Verärgerung außen vor. Anlass Ihrer Verärgerung ist das fehlende Ergebnis des von Ihnen beauftragten Sachverständigen, der die Schadensursache ermitteln sollte und damit die fehlende Möglichkeit der weiteren Bearbeitung. Leistet der Sachverständige nicht, liegt dies nicht in unserer Sphäre. Es fehlte aber offensichtlich an Unterlagen, die durch Sie an den Sachverständigen hätten beigebracht werden müssen.

Es steht Ihnen frei, trotzdem nicht dem Sachverständigen, sondern uns kündigen. Wir indes haben bereits unsere Arbeit für Sie getan, soweit uns dies mit den zur Verfügung stehenden Materialien möglich war; hierfür entsteht das gesetzliche Honorar. Wenn Sie den Streitwert beklagen, den wir kraft Gesetz heranziehen müssen, so schätzen wir diesen anhand der Kosten der Mangelbeseitigung gem. den gesetzlichen Vorgaben, worüber Sie in Kenntnis sind.