Bewertungen von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

HB

von H. B. am 09.08.2023 um 08:06 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Beratung zu Erbengemeinschaft
Erbrecht
Sehr kompetent und hilfsbereit
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
NM

von N. M. am 10.02.2023 um 20:23 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Herr Weis behandelte meinen Verkehrsunfall mit einer schnellen, professionellen und kompetenten Vorgehensweise. Ich würde Herrn Weis jederzeit weiter empfehlen.
Vielen Dank. Es freut uns, Frau M., dass wir Ihnen helfen konnten.
TZ

von T. Z. am 10.02.2023 um 12:20 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Beratung zur Testamentsvollstreckung
Erbrecht
Mein Anruf wurde sehr freundlich mit einem Terminangebot beantwortet . Herr Weis hat meine Fragen verständlich und mit vielen nützlichen Hinweisen beantwortet. Bin super zufrieden.
Besten Dank für Ihr Feedback und Ihre Bewertung, Herr Z.
BV

von B. V. am 11.01.2023 um 17:53 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Schaden an Garage nach Bau am Nachbargebäute
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir waren mit der Beratung, Betreuung und dem Beistand von Herrn Weis sehr zu frieden. Er hat uns immer gut informiert und uns unverständliches gut erklärt.
Wir haben uns bei Ihm gut aufgehoben gefühlt.


Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Feedback genommen haben, Frau V.. Wir haben Sie gerne beraten.
BS

von B. S. am 29.07.2022 um 14:57 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Schadensersatz Verkehrsunfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kurzfristiger Termin möglich,seriöse Abwicklung und immer für Rückfragen erreichbar.
Vielen Dank für Ihr Feedback Herr S., wir haben Sie gerne beraten.
OP

von O. P. am 01.07.2022 um 14:56 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Hauskauf / Nebenkosten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Weis hat uns bereits das zweite Mal erfolgreich vertreten.

Das erste Mal war damals in Bezug auf Streitigkeiten bei den Nebenkosten mit dem damaligen Vermieter. Das zweite Mal war letztes Jahr bei fehlerhaften Angaben des Verkäufers unseres Hauses.

Beide Male hat Herr Weis uns kompetent beraten. Wir wurden regelmäßig auf dem Laufenden gehalten, er war immer ansprechbar für uns und hat unsere Interessen konsequent vertreten.

Wir können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Noch einmal vielen Dank!
Sehr geehrte Frau P., vielen Dank für Ihr Feedback und Ihre offenen Worte.
Wir haben Sie gerne beraten und es freut uns, dass Sie mit den Beratungen zufrieden waren.
RA M. Weis.
AF

von A. F. am 02.03.2022 um 16:29 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind sehr zufrieden.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut uns, dass wir Sie mit unserer Beratung überzeugen konnten.
AH

von A. H. am 11.02.2022 um 18:47 Uhr für Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte

Fachkompetenz pur!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Speckhardt.
VIELEN DANK! Für Ihre ernorme Hilfe und Ihren Einsatz, den Sie geleistet haben, um uns zu helfen. Ebenso einen Dank an die sehr freundlichen Damen an der Telefonannahme. Trotz Corona läuft hier alles geregelt ab und man gekommt sehr schnell einen Termin. Jeder Mandant ist bei Ihnen in sehr guten Händen.
MM

von M. M. am 07.02.2022 um 15:25 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Weis

Spitzenarbeit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Der Kontakt war stets schnell, effektiv und es wurden alle Nachfragen schnell beantwortet. Wir haben und hier sehr gut verstanden und vertreten gefühlt. Für Mietrecht sehr zu empfehlen!
Vielen Dank für Ihr Feedback, Frau M., wir haben Sie gerne beraten. Auch Ihnen vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit und die stets reibungslose und prompte Reaktion auf unsere Nachfragen. RA M. Weis.
HH

von H. H. am 03.02.2022 um 21:03 Uhr für Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte

Fachkompetenz pur!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Speckhardt hat durch seine Kompetenz und Erfahrung uns sehr geholfen.
Ich kann jedem die Kanzlei nur sehr ans Herz legen.
WEITER SO!!
Vielen Dank für Ihre Rezension. Wir haben Sie gerne beraten und es freut uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
RA P. Speckhardt