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Rechtsanwalt

Stefan Fichtner

Stefan Fichtner | Rechtsanwalt | Fachanwalt | Kanzlei für Immobilienrecht
Stefan Fichtner | Rechtsanwalt | Fachanwalt | Kanzlei für Immobilienrecht
www.rechtsanwalt-fichtner.de
  • Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Maklerrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Kaufrecht

Kanzlei für Immobilienrecht        

                                              

Stefan Fichtner                                         

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht I Dipl.-Immobilienökonom ADI
Kanzleien in München (Hauptsitz) und Landsberg am Lech (Zweigstelle)

Ich habe mich ausschließlich auf das private Immobilienrecht spezialisiert und verfüge über eine langjährige Erfahrung im Immobilienrecht. 

Ich bin in folgenden Rechtsgebiten tätig.

i) Mietrecht (Wohn- und Gewerbemietrecht)

Ich vertrete und berate Vermieter und Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht. Meine Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Mietverträgen
  • Beratung bei Verlängerungen und Beendigungen von Mietverträgen
  • Schriftform von Mietverträgen
  • Außerordentliche- und fristlose Kündigungen (z.B. Zahlungsverzug des Mieters, Gesundheitsgefährdung)
  • Ordentliche Kündigungen (wirtschaftliche Verwertung, Eigenbedarfskündigungen).
  • Abmahnungen
  • Zahlungsverzug
  • Mieterhöhungen (ortsübliche Miete, Modernisierung, Staffelmiete, Indexmiete),
  • Mietminderungen
  • Mangelbeseitigung
  • Schadensersatz (Beschädigung der Mietsache)
  • Schönheitsreparaturen
  • Kaution
  • Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Mietaufhebungsverträge
  • Zahlungsklagen (nicht gezahlte Miete etc.)
  • Schadensersatzklagen
  • Räumungsklagen
  • Mieterhöhungsklagen
  • Mangelbeseitigungsklagen

Ein besonderer Schwerpunkt im Wohnraummietrecht ist der Ausspruch bzw. die Abwehr von Eigenbedarfskündigungen sowie der Ausspruch bzw. die Abwehr von Kündigungen wegen Zahlungsverzugs.

ii) Wohnungseigentumsrecht

Ich vertrete und berate Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter. Meine Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Beratung bei der Begründung von Wohnungseigentum (Teilungserklärungen)
  • Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
  • Verwalter (Bestellung, Verwalterverträge [Abschluss und Beendigung] , Verwalterpflichten, Abberufung)
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Eigentümerversammlungen)
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums (Gewährleistungsrechte)
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Jahresabrechnungen
  • Hausgeld
  • Vertretung in Eigentümerversammlungen
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Hausgeldklagen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Unterlassungsklagen
  • Entziehung des Wohnungseigentums

iii) Maklerrecht

Ich vertrete Makler und Maklerkunden. Meine Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Maklerverträgen
  • Abschluss von Maklerverträgen (konkludent, mündlich, schriftlich)
  • Entstehung von Provisionsansprüchen
  • Pflichtverletzungen des Maklers
  • Vorkenntnis
  • Doppeltätigkeit des Maklers
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Provisionsansprüchen

iv) Immobilienrecht

Ich vertrete und berate Käufer und Verkäufer bei dem Kauf/Verkauf von Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien). Darüber hinaus berate ich meine Mandanten bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien (Schenkung/vorweggenommene Erbfolge). Meine Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Beratung und Verhandlung von notariellen Immobilienkaufverträgen
  • Beratung und Verhandlung von Immobilienüberlassungsverträgen (Schenkung/vorweggenommene Erbfolge)
  • Gewährleistungsrecht bei Immobilienkauf
  • Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
  • Erbbaubaurecht
  • Begleitung zu Notarterminen

v) Privates Baurecht

Ich vertrete Bauherren, Bauunternehmen und Handwerker. Meine Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Abschluss von Bauverträgen (konkludent, mündlich, schriftlich)
  • Baumängel
  • Abnahme der Bauleistung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Werklohnansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

vi) Pachtrecht

Ich vertreten und berate Verpächter und Pächter rund um die

  • Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Pachtverträgen
  • Beratung bei Verlängerungen und Beendigungen von Pachtverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Zahlungsverzug
  • Pachterhöhungen
  • Gewährleistung
  • Schadensersatz (Beschädigung der Pachtsache)
  • Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Pachtaufhebungsverträge
  • Zahlungsklagen (nicht gezahlte Pacht etc.)
  • Schadensersatzklagen
  • Räumungsklagen

                       

Stefan Fichtner ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV

Kontaktdaten von Stefan Fichtner

Kanzlei-Impressum

Angaben nach § 5 Telemediengesetz

STEFAN FICHTNER
Rechtsanwalt | FACHANWALT FÜR MIET- UND
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Altheimer Eck 13
80331 München
fon: +49 (89) 23 66 79 – 23
fax: +49 (89) 23 66 79 – 77
email: kanzlei@rechtsanwalt-fichtner.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 
Steuernummer: 161/216/82706
Staat der Zulassung der Rechtsanwälte: Deutschland
Soweit auf dieser Website die Berufsbezeichnung ‚Rechtsanwalt/Rechtsanwältin’ oder ‚Fachanwalt/ Fachanwältin’ verwendet wird, so weisen wir darauf hin, dass diese Bezeichnung in sämtlichen Fällen durch die Bundesrepublik Deutschland verliehen worden ist.
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München
https://rak-muenchen.de
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Alle Regelungen sind über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de, Rubrik „Berufsrecht“ abrufbar.
Vergütung:
Hinsichtlich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) weisen wir darauf hin, dass wir zur Erhebung von Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 2, Nr. 7008 VV RVG) berechtigt und verpflichtet sind. Darüber hinaus können im Rahmen einer Beauftragung Pauschalen für Auslagen, Dokumente und Reisen nach § 2 Abs. 2, Nr. 7000-7006 VV RVG sowie eine Hebegebühr nach § 2 Abs. 2, Nr. 1009 RVG anfallen. Zu der Anforderung eines etwaigen Vorschusses sind wir nach § 9 RVG berechtigt. Der Abschluss gesonderter Vergütungsvereinbarungen bleibt vorbehalten.
Berufshaftpflichtversicherung:
Unsere Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28, 80802 München.
Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f. BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Hinweise für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß §§ 36, 37 VSBG:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten mit Verbrauchern aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, https://www.s-d-r.org, zuständig.
Außergerichtliche Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
STEFAN FICHTNER behältsich vor, im Einzelfall über die Bereitschaft an der Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle zu entscheiden; derselbe Vorbehalt gilt im Einzelfall über die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
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