Sie sollten Ihre Rechte kennen
Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen. Im Visier der Ermittlungsbehörden stellt sich meist die Frage, welches Verhalten richtig ist. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.
Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor man irgendwelche Aussagen im Ermittlungsverfahren macht. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer korrigieren lassen.
Ihr Rechtsanwalt klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt erste Handlungsempfehlungen
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falles eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage und, je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über laufende Fristen.
Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, wie Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht verhalten und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.