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Rechtsanwalt

Stefan Schmidt

STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT
STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT
www.strafverteidigerschmidt.de
beraten, vertreten, verteidigen !

menschlich !
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
MA
von M. A. am 18.05.2025 um 20:52 Uhr
Kompetent und auf Augenhöhe
Verkehrsrecht
Ich wurde dieses Jahr sehr erfolgreich von Herrn Schmidt vor Gericht vertreten. Dabei habe ich während des Mandats sehr an ihm geschätzt, dass er stets auf Augenhöhe mit mir geredet und sich ausreichend Zeit genommen hat, mir die einzelnen…

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STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT

Stefan Schmidt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


STRAFRECHT (BUNDESWEIT)

Ihnen droht ein Ermittlungs- oder bereits ein Strafverfahren? 

Fachanwaltlichen Rat im Bereich des Strafrechts liefert Ihnen Herr Rechtsanwalt Schmidt. Er agiert als zuverlässiger Strafverteidiger, falls gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren, z.B. aufgrund von Körperverletzung, Drogenbesitz, Korruption, Steuerhinterziehung oder auch Urkundenfälschung, eingeleitet wurde. Sie können gerne auch Herrn Rechtsanwalt Schmidt konsultieren, wenn Sie ein Ermittlungsverfahren im Vorfeld vermeiden möchten.

Herr Schmidt begleitet Sie mit viel Sachverstand durch ALLE notwendigen Instanzen.


ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- BZW. BUSSGELDRECHT

Ihnen wird ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen? 

In der Koblenzer Kanzlei erhalten Sie kompetente Beratung, falls Ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder auch ein Bußgeldverfahren, die meist im Bereich des Verkehrsrechts begangen werden, vorgeworfen wird. Werden Sie also einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder einer Abstandsunterschreitung bezichtigt, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schmidt mit Rat und Tat zur Seite. Er kümmert sich um die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten und berät Sie umfassend über das weitere Vorgehen.

Ihnen wurde der Führerschein entzogen? 

Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt? 

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes verloren?

Herr Rechtsanwalt Schmidt verfügt aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung über umfangreiche Kenntnisse.

Stefan Schmidt ist gelistet in Rechtsanwälte Koblenz und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

Bewertungen 131

MA

von M. A. am 18.05.2025 um 20:52 Uhr

Kompetent und auf Augenhöhe
Verkehrsrecht
Ich wurde dieses Jahr sehr erfolgreich von Herrn Schmidt vor Gericht vertreten. Dabei habe ich während des Mandats sehr an ihm geschätzt, dass er stets auf Augenhöhe mit mir geredet und sich ausreichend Zeit genommen hat, mir die einzelnen Sachverhalte zu erklären. Zudem war er stets erreichbar und hat auf meine E-Mails zügig geantwortet. Der krönende Abschluss war jedoch die Gerichtsverhandlung, in die ich dank unserer Vorbereitung sehr entspannt gehen konnte. Dabei schaffte er es, trotz Schuldeingeständnis, die Strafe so zu reduzieren, dass sie im Angesicht der Anklagepunkte eines Freispruches gleichkamen. Ich bin mit seiner Arbeit sehr zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen!
DC

von D. C. am 25.04.2025 um 20:58 Uhr

Strafrecht Stefan Schmidt
Strafrecht
Der Rechtsanwalt Schmidt es ist sehr empfehlen zehn von zehn hat mich wirklich von meiner Strafrecht gerettet und bin den sehr dankbar wenn es sehr glücklich dass ich den Rechtsanwalt Schmidt schon gewählt habe in den Sache ist sehr empfehlenswert ich danke ihnen über alles
MP

von M. P. am 21.04.2025 um 14:49 Uhr

Kompetenter emphatischer Anwalt
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Schmidt beschönigt nichts und sagt einem die erforderliche Wahrheit direkt ins Gesicht, aber fühlt sich aber trotzdem menschlich in die Situation ein. Vor Gericht kämpft er dann sehr entschlossen, wirkt aber gleichzeitig beruhigend auf den Mandanten ein und versucht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Vielen Dank
Guten Tag Fr. P.,
es ist sehr erfreulich, dass das gegen sie geführte Strafverfahren wegen verschiedenen Delikten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Insolvenzverschleppung, etc.) mit dem prognostizierten und angestrebten Ergebnis beendet werden konnte.
Ich wünsche ihnen alles Gute.
MfG
Schmidt
RA

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