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- Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Mein Schwerpunkt liegt im Bereich Arbeitsrecht, einschließlich angrenzender Bereiche wie dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Auf diesem Gebiet besitze ich langjährige Erfahrung und habe eine Reihe von Beiträgen in Fachzeitschriften publiziert. Aber auch in Fragen des Mietrechts, des Nachbarrechts und des Allgemeinen Vertragsrechts profitieren Sie von meiner Erfahrung und stehe ich Ihnen gerne in meiner Berliner Kanzlei zur Seite.
Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder selbst aussprechen möchten (sei es als Arbeitnehmer*in oder als Arbeitgeber*in) berate ich Sie gern und setze Ihre Rechte, je nach Lage außergerichtlich oder per Gerichtsverfahren, durch. Im Wege einer Kündigungsschutzklage kann nach einer Kündigung häufig eine Abfindung erstritten werden. Auch wenn Sie ein Arbeitsverhältnis neu eingehen möchten oder einen Arbeitsvertrag einvernehmlich mittels Aufhebungsvertrag beenden möchten, berate ich Sie, um Ihnen zu einer aussichtsreichen Verhandlungsgrundlage zu verhelfen.
Auch im laufenden Arbeitsverhältnis besteht häufig ein Bedürfnis nach Rechtsbeistand. Wenn Ihr Lohn aussteht, Urlaub nicht gewährt wird oder Sonderzahlungen ausbleiben, unterstütze ich Sie ebenfalls gerne. Auch zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Elterngeld und Elternzeit gebe ich Ihnen gerne kompetente Auskunft.
Häufig ist auch eine Abmahnung Gegenstand von Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis. Hier berate ich Sie zu den Anforderungen, wenn Sie eine Abmahnung aussprechen möchten, oder überprüfe die Rechtmäßigkeit, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Zu Ihren Rechten aus dem Betriebsverfassungsgesetz berate ich Sie umfassend als Arbeitgeber*in als auch als Betriebsrat oder Betriebsrätin. Auch in diesem Rechtsgebiet ist die Kenntnis der eigenen Rechte oftmals Voraussetzung für eine erfolgreiche Aushandlung beidseitig interessengerechter Lösungen.
Bei strukturellen Veränderungen im Betrieb, insbesondere, wenn sie mit Versetzungen, Veränderungen der Arbeitsabläufe und -inhalte oder Änderungskündigungen einhergehen, berate ich Sie ebenfalls engagiert.
Mietrecht
Ich vertrete Ihre Interessen als Mieterin oder Mieter.
Bei Mietvertragsabschluss erläutere ich die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und die rechtliche Zulässigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im laufenden Mietverhältnis mache ich Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung geltend oder beanspruche in Ihrem Namen eine Mietsenkung im Hinblick auf die sogenannte Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze. Auch bei Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierungen überprüfe ich für Sie deren Rechtmäßigkeit.
Wenn Ihnen Ihre Wohnung gekündigt wurde oder eine Befristung Ihres Mietvertrags ausläuft, kläre ich, ob die Mietvertrags-Beendigung rechtmäßig ist und mache gegebenenfalls eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses geltend.
Nachbarrecht
Wenn Ihr/e Nachbar*in dicht an oder sogar über die Grenze hinweg baut, Ihre Bepflanzung beschädigt, Ihre Beteiligung beim Errichten eines Zauns verlangt, zu laut ist, wiederholt Ihr Grundstück betritt oder durch eigene Pflanzen Ihr Grundstück beeinträchtigt, können Sie dagegen vorgehen und ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Dabei strebe ich ganz vorrangig eine einvernehmliche Lösung an, damit möglichst ein friedliches Nebeneinander erreicht wird. Dies kann etwa über ein Güteverfahren vor einer Schiedsstelle erreicht werden.
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten kommen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche in Frage, die sich direkt gegen Ihre/n Nachbar*in richten, sondern auch der öffentlich-rechtliche Weg. Wenn Festsetzungen eines Bebauungsplans verletzt sind, die Auflagen einer Baugenehmigung missachtet wurden oder die Baugenehmigung rechtswidrig ist, kann dies ein Grund sein, sich an die Bauaufsicht zu wenden oder vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Allgemeines Vertragsrecht
Wenn Sie einen Vertrag, gleich welchen Typs - Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) u.a. -, abschließen möchten oder Rechte aus einem solchen Vertrag herleiten möchten, berate und unterstütze ich Sie ebenfalls kompetent. Je nach Konstellation beanspruche ich in Ihrem Namen Gewährleistung bei Mängeln, den Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder anderes, entweder außergerichtlich oder durch die Erhebung einer Klage. Auch wenn Sie lediglich Auskunft zu Ihrer Rechtsposition wünschen, berate ich Sie gerne und umfassend.
Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne telefonisch oder per Mail oder suchen Sie mich in meiner Kanzlei auf; Sie finden meine Kontaktdaten in meinem Profil.
Sprachen
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Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein DAV
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Beruf: Rechtsanwältin
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie die Fachanwaltsordnung (FAO). Die aktuellen berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Mitglied der Rechtsanwaltskanzlei Wörner Rechtsanwälte. Diese bildet eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sozien der Gesellschaft sind die Rechtsanwälte Wörner und Dr. Kremer.
Wörner RechtsanwälteMartin-Hoffmann-Straße 13
12435 Berlin
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F: 030 532133399-
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W: www.woerner-recht.de
Aufsichtsorgan:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
T: 030 3069310
F: 030 306931-99
E: info@rakba.de
W: www.rak-berlin.de
Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de), Email: schlichtungsstelle@brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG, 30650 Hannover
(räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum)

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