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Rechtsanwalt

Stephan Klinger

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  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Landshut besonderen Wert. Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich umfangreich zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten besuchen.

Arbeitsrecht

Für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft mache ich mich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark, denn nicht immer werden die Regeln und Vorschriften seitens des Gesetzgebers auch so fair und korrekt umgesetzt wie vorgesehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, löse Probleme, die im laufenden Arbeitsverhältnis etwa mit Überstunden, Mutterschutz und Elternzeit oder Mobbing entstehen können, und überprüfe Abmahnungen und Kündigungsschreiben. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung sollte ein Ansprechpartner aufgesucht werden, der sich um Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage kümmern kann.

Familienrecht

Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Die Ängste und Sorgen, die unter Umständen mit der Trennung bzw. Scheidung einhergehen, können mit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts recht schnell und sicher aus der Welt geschafft und das Scheidungsverfahren hoffentlich ebenso schnell und ohne Rosenkrieg hinter sich gebracht werden. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechne ich Ihnen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Weiterhin setze ich mich mit Ihnen gemeinsam zusammen und finde sinnvolle Lösungen für das Umgangsrecht und Sorgerecht, berechne den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und bin bei Bedarf bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung behilflich.

Erbrecht

Die Errichtung eines Testaments will gut überlegt und vor allem rechtssicher ausgeführt sein. Immerhin geht es hier um Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Gleichermaßen stehe ich Erben zur Verfügung, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.

Insolvenzrecht

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entwickle ich für Ihr Unternehmen ein effektives Sanierungskonzept und begleite Sie auf dem Weg aus der Krise. Auch Privatpersonen biete ich umfangreiche Unterstützung im Insolvenzrecht, berate Sie zur Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung, setze mich gegenüber den Gläubigern sowie dem Insolvenzverwalter für Ihre Interessen ein und erläutere Ihnen, wie Sie sich im Falle einer drohenden Pfändung verhalten sollten.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Stephan Klinger ist gelistet in Rechtsanwälte Landshut und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Kanzlei

Kontaktieren Sie unser Anwaltsteam in der Kanzlei in Landshut. Von dort aus stehen wir Ihnen mit unserem Service aber auch bundesweit zur Seite. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wir freuen uns Sie als Gast in unserer Kanzlei willkommen zu heißen.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.

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Mein Kollege 1

Kontaktdaten von Stephan Klinger

Kanzlei-Impressum

Anbieterkennzeichnung gem. DSGVO



Name: 
 Rechtsanwälte Klinger & Ott PartmbB

Rechtsform: 
 Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB)

Eintragung: 
 AG Landshut - Registergericht - PR 92
Gesellschafter: 
 Stephan Klinger, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
 Markus Ott, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)

Sitz: 
 Goethestr. 3, 84032 Landshut

Kontakt: 
 Telefon: 0871 / 9 53 75 – 0
 Telefax: 0871 / 9 53 75 – 25
 E-Mail: info@klinger-ott.de

Berufsbezeichnung:
 Die in der PartmbB Klinger & Ott tätigen Berufsträger führen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Mitgliedschaft:
 Sämtliche Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München (Tal 33, 80331 München).

Gebühren- und
 Berufsordnungen:
 
Berufshaftpflicht-
 versicherung:
 Die RAe Klinger & Ott PartmbB unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung, die zumindest den Anforderungen des § 51a BRAO entspricht, bei der Allianz Versicherungs AG, Postfach, 10900 Berlin.

Hinweise
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 Mit Urteil vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98 - „Haftung für Links“ - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nach Ansicht des Landgerichts Hamburg nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziert sich die RAe Klinger & Ott PartmbB ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links.

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 Bildmaterial:
 „urbanes Leben“ : T. Fuchs © www.fotolia.de
„Paragraphen Uhr 2“: Fineas © www.fotolia.de
„Gerechtigkeit“: GaToR-GFX © www.fotolia.de
"GIVE ME FIVE" (ID: 590750) Juergen Jotzo © www.pixelio.de
"weite und erhabenheit" (ID: 505176) Daniel Stricker © www.pixelio.de
"Buch der Bücher" (ID 631438) Lupo © www.pixelio.de
"alle sind gleich - einige sind gleicher II" (ID: 635004) Lupo © www.pixelio.de
"Recht und Gerecht ..." (ID: 640564) Lupo © www.pixelio.de
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