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16.09.2009
von Pilz Rechtsanwälte
… dann auch berechtigt, anstatt des Geldes einen Warengutschein auszuhändigen. Eine Ausnahme besteht nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften; also beim Versandhandel und beim Kauf über das Internet. Hier hat der Käufer unabhängig von einem Mangel ein 14-tägiges Recht zur Rückgabe.