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Zeuge ohne "Schweigerecht"? - Zeugenbeistand, § 68 b StPO, schützt vor sofortigen Vernehmungen und Druck der Polizei!
Zeuge ohne "Schweigerecht"? - Zeugenbeistand, § 68 b StPO, schützt vor sofortigen Vernehmungen und Druck der Polizei!
| 23.11.2023 von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
… Beistandes faktisch möglich ist Sollten die Beamten weiter drohen und einschüchtern, kündigen Sie den Beamten an, daß Sie wegen einer möglichen versuchten Nötigung den Notruf 110 zu Ihrem Eigenschutz wählen werden. Denn überschreiten …