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Unterhaltspflichtige: Vorsicht! Keine Aufrechnung gegen (übergegangene) Unterhaltsforderungen
Unterhaltspflichtige: Vorsicht! Keine Aufrechnung gegen (übergegangene) Unterhaltsforderungen
| 10.05.2013 von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
… des Sozialleistungsträgers, der sie aus abgetretenem Recht geltend macht, anwendbar ist. Die Entscheidung des BGH: Der BGH stellt klar, dass das Aufrechnungsverbot nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Unterhalts- berechtigten absichern …