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Rechtsirrtümer: Pflichtverteidiger, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann
Rechtsirrtümer: Pflichtverteidiger, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann
| 11.07.2016 von Rechtsanwalt Felix Petrikowski
… z. B. bei einer Scheidung, ist dies anders. Dort gibt es die Prozesskostenhilfe (sog. Armenrecht), welche sich maßgeblich am Einkommen des Antragstellers orientiert. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meiner Homepage unter www.rechtsanwalt-petrikowski.de/kosten