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11.12.2015
von Rechtsanwälte Richartz und Richartz
Der Schadensfreiheitsrabatt ist als Vermögenswert grundsätzlich nur einmal übertragbar, so dass im Fall einer Trennung und Scheidung die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes auf den Ehepartner, der nicht Versicherungsnehmer war, unter …