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29.04.2017
von Rechtsanwalt Sven Schoenfelder
Nicht selten möchte ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung grundsätzlich ausschließen, da er mit dieser Tierhaltung vielleicht eine Störung der anderen Mieter oder eine Beschädigung der Mietsache (zerkratzte Türen und Fußböden) …