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Reiseveranstalter haftet im Einzelfall auch für lediglich vermittelte Ausflüge und Leistungen
Reiseveranstalter haftet im Einzelfall auch für lediglich vermittelte Ausflüge und Leistungen
| 20.07.2016 von Rechtsanwalt Guido Lenné
In seinem Urteil vom 12.01.2016 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Reiseveranstalter einer Pauschalreise unter bestimmten Umständen auch für von ihm lediglich vermittelte Aktivitäten und Leistungen am Urlaubsort haftet. Damit …