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Verletzung der Aufsichtspflicht - Softair-Pistolen
Verletzung der Aufsichtspflicht - Softair-Pistolen
23.07.2014 von Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
Eine Mutter haftet, wenn das Kind mit Softair-Pistolen, aber ohne entsprechende Schutzbrille, spielt und deshalb ein anderes Kind am Auge verletzt. Bei Kindern unter 14 Jahren muss der Sorgeberechtigter eine umfassende Kontrolle über den …