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Notrufsystem im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ steuerlich absetzbar
Notrufsystem im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ steuerlich absetzbar
| 20.02.2022 von Rechtsanwalt Markus Karpinski
Die Kosten für ein Notrufsystem mindern als haushaltsnahe Dienstleistung die Steuerlast. Dies entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 03.09.2015 (Az. VI R 18/14) . In dem entschiedenen Fall schloss der Kläger mit dem Betreiber …