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13.05.2013
von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
Am 7. Mai 2013 hat das BSG Krankenkassen in ihrer Wahlfreiheit von Reha-Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge bestehen, in zwei Entscheidungen gestärkt. Die Versicherten haben keinen Kostenerstattungsanspruch gegen ihr …