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18.05.2018
von Rechtsanwalt Thomas Elfenhardt
Nach einer neueren Entscheidung des EuGH (13.07.2017 C-133/16 ) ist die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche eines Verbrauchers beim Kauf gebrauchter Sachen von zwei Jahren auf ein Jahr unzulässig. Nach der …