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18.02.2013
von Rechtsanwalt Bernd Eickelberg
Der Fall der Fälle ist eingetreten: Sie sind verhaftet oder vorläufig festgenommen worden, Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen Ihre Wohnung und/oder Geschäftsräume. Es ist in dieser Situation ganz wichtig, dass Sie Ruhe und eine …