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Neues Maklerrecht ab 23.12.2020 - Der Erwerb einer Immobilie wird für Verbraucher günstiger
Neues Maklerrecht ab 23.12.2020 - Der Erwerb einer Immobilie wird für Verbraucher günstiger
| 21.12.2020 von Rechtsanwalt Marc Barnewitz
Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, ein neues Gesetz zu verabschieden, welches die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt. Bei Maklerverträgen, die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden, hat der Verkäufer eines …