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06.08.2017
von Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
Gładysz & Żerański Kancelaria Prawnicza sp. j. befasst sich derzeit mit der Autoschadensanmeldung an eine polnische Versicherungsfirma. Es hat sich erwiesen, dass es dem deutschen Kunden wegen der Sprachschwierigkeiten und wegen der …