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Die speziellen Gleichheitsrechte in der Verfassungsbeschwerde
Die speziellen Gleichheitsrechte in der Verfassungsbeschwerde
| 21.05.2024 von Rechtsanwalt Thomas Hummel
Art. 3 Abs. 1 GG ordnet zunächst eine formelle Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz an, lässt aber grundsätzlich Raum dafür, eine unterschiedliche Behandlung aus nachvollziehbaren Gründen zu rechtfertigen. Absatz 3 der Vorschrift geht dann …