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31.05.2017
von Rechtsanwältin Nathalie Kühlmann
Gesellschaften, die in Spanien ihre Büroräume in Gebäuden haben, in denen sich auch andere Büros und Wohnungen befinden, sind auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnungen für die Betriebskosten auf den Namen der …