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01.03.2011
von Rechtsanwältin Ariane Hansen
Ein Fahrzeug, das im absoluten Halteverbot abgestellt ist, darf jederzeit abgeschleppt werden (VG Berlin Az. VG 11 K 279/10). Die Kosten für das Abschleppen muss der Autobesitzer übernehmen. Unerheblich ist, ob von dem Fahrzeug eine …