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14.10.2013
von Rechtsanwalt mag.iur. Igor Dlacic
Ausländische Firmen die ihren Sitz nicht in Kroatien haben, können grundsätzlich keine Tätigkeit in Kroatien ausführen. Art. 612 des Handelsgesetzes bestimmt, dass ausländische Unternehmen bzw. und Einzelkaufleute in Kroatien grundsätzlich …