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04.07.2017
von Rechtsanwältin Barbara Lang
Grundsätzlich müssen auch Strafgefangene Unterhalt zahlen. Allerdings können Inhaftierte in der Regel keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen oder nur ein geringes Arbeitsentgelt in der JVA erzielen. Insofern kann eine längere Strafhaft zu …