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11.08.2017
von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Betreiber großer Fuhrparks sind gesetzlich zur Überwachung ihrer Fahrzeuge und Fahrer verpflichtet. Bei Versäumnissen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen/Bußgelder. So ist insbesondere regelmäßig zu überprüfen, ob die beschäftigten …