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12.03.2020
von Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Jeder gestandene Arbeitnehmer weiß, die gesetzliche Lohnfortzahlung beträgt sechs Wochen pro Krankheit. Die Zeit ist schnell um. Dann fällt man ins Krankengeld, das nur 60 % – 67 % des Nettolohnes beträgt. So liegt es nahe, eine zweite …