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07.06.2013
von Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Ein Käufer hatte über eBay einen gebrauchten Pkw gekauft. Dieser war mangelhaft. Er ließ den Mangel zunächst reparieren und verlangte anschließend die Rückabwicklung des Vertrages. Im Vertrag war vereinbart, dass der Verkäufer „keine …