Gebrauchtwagenkauf über eBay

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Ein Käufer hatte über eBay einen gebrauchten Pkw gekauft. Dieser war mangelhaft. Er ließ den Mangel zunächst reparieren und verlangte anschließend die Rückabwicklung des Vertrages. Im Vertrag war vereinbart, dass der Verkäufer „keine Garantie" übernimmt. Dieser Vertrag wurde so abgeschlossen.

Das OLG Schleswig sah darin einen wirksamen Gewährleistungsausschluss, da der Verkäufer zusätzlich darauf hingewiesen hatte, dass er den Pkw nicht zurücknimmt und vom Verkäufer eine Probefahrt und Besichtigung wünscht, damit es nicht zu Nachverhandlungen kommt. Der Käufer konnte hier also den Vertrag nicht rückabwickeln, sondern nur den Ersatz für die Beseitigungskosten des Mangels verlangen.


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