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07.11.2018
von Rechtsanwalt Stefan Riedel
Erben aufgepasst: Der europäische Gerichtshof hat am 06.11.2018 entschieden, dass Erben von Arbeitnehmern Anspruch auf Bezahlung von nicht genommenem Jahresurlaub haben. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht damit nicht mit dem Tod …