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01.01.2024
von Rechtsanwältin Anke Kunze
Nach einer neuen Entscheidung des BFH vom 14.02.2023 ist die im Zuge der Ehescheidung erfolgende Übertragung des Miteigentumsanteiles an den anderen Ehepartner als einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft anzusehen. …