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(Ver-) erben will gelernt sein
(Ver-) erben will gelernt sein
| 24.09.2015 von Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen
Nicht selten streiten nach dem Tode eines nahen Verwandten die Angehörigen wegen des Erbes. Der Grund hierfür ist die oft unzureichende oder ungenaue Regelung durch den Verstorbenen (Erblasser) über sein Vermögen (Nachlass). Umso wichtiger …