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05.03.2018
von Rechtsanwältin Dr. Margit Böhme
Das PflegezeitG bietet dem Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Einer davon ist der besondere Kündigungsschutz. Nach § 5 Abs. 1 PflegezeitG besteht ein Sonderkündigungsschutz von maximal 12 Wochen. Beginn des Kündigungsschutzes Der …
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19.03.2009
von Rechtsanwältin Antje Hirlinger
Eltern erhalten im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakets II pro Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100,00 €. Der Bonus wird nicht mit Sozialleistungen verrechnet. Allerdings wird er im Rahmen der …