Kinderbonus und Unterhaltszahlungen

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Eltern erhalten im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakets II pro Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100,00 €. Der Bonus wird nicht mit Sozialleistungen verrechnet. Allerdings wird er im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

Der Kinderbonus wird voraussichtlich im April gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Hierzu wird kein gesonderter Antrag benötigt.

Leben die Eltern getrennt hat der Unterhalt zahlende Partner das Recht, in dem Monat der Auszahlung seinen zu zahlenden Kindesunterhalt um 50,00 € zu
kürzen. Erhält der betreuende Elternteil Unterhaltsvoschussleistungen, so wird der Kinderbonus hierauf jedoch nicht angerechnet.


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