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Zu früh lacht, wer zu früh lacht – keine Störerhaftung mit offenem WLAN?
Zu früh lacht, wer zu früh lacht – keine Störerhaftung mit offenem WLAN?
| 12.05.2016 von Rechtsanwalt Thomas Traub
In manchen Branchen haben die Mauern kurz gewackelt, als kürzlich die Meldung durch alle Medien kursierte, die Störerhaftung solle demnächst mit Einführung des offenen WLAN entfallen. Aufgeschreckt sind sicherlich die Musik- und Filmbranche …