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22.11.2015
von Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Mit dem Tod seines Schuldners verliert der Gläubiger die Person, die er in Anspruch nehmen kann und dessen gesamtes Vermögen geht auf den oder die Erben über. Es erscheint daher auf den ersten Blick interessengerecht, wenn im Gesetz …