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04.08.2017
von Rechtsanwalt Devran Demiray
Der Vermieter kann die Betriebskosten einer Immobilie auf den Mieter umlegen, soweit dies zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart ist. Die Vertragsparteien können eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung …