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Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB): Hintergründe und taktisches Vorgehen der Verteidigung
Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB): Hintergründe und taktisches Vorgehen der Verteidigung
| 24.04.2024 von Rechtsanwalt Manuel Kovacic
Wer sich vorsätzlich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, also als Spieler daran teilnimmt, wird nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. Immer häufiger werden entsprechende …