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04.03.2023
von Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
Der Bundestag hat eine Neufassung des Geldwäscheparagrafen § 261 StGB beschlossen. Die Strafbarkeit wegen Geldwäsche wird dadurch uferlos ausgeweitet Der neugefasste § 261 StGB erklärt nun mehr schlechthin alle Straftaten zu tauglichen …