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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: LkSG – Wortungetüm oder wirkliche Errungenschaft für die Menschheit?!?
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: LkSG – Wortungetüm oder wirkliche Errungenschaft für die Menschheit?!?
04.08.2023 von Rechtsanwältin Annett Albrecht
Seit 01.01.2023 sind Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagementsystem für Lieferanten einzuführen (§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 LkSG); ab 2024 soll dies auch für Unternehmen mit mehr als 1000 …