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07.02.2011
von Dr. Sonntag Rechtsanwälte
So hat ein Immobilienmakler mit einer Anzeige geworben. Er war daraufhin wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleitungsgesetz verklagt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass kein Verstoß vorliegt. Die Kundschaft …