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Verjährungshemmung durch missbräuchlichen Mahnantrag - Folgen für die Anwaltshaftung
Verjährungshemmung durch missbräuchlichen Mahnantrag - Folgen für die Anwaltshaftung
25.06.2015 von Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
Grundsätzlich kann die drohende Verjährung auch durch die Einleitung eines Mahnverfahrens gehemmt werden, § 204 I Nr.3 BGB. Die verjährungshemmende Wirkung des Mahnverfahrens setzt allerdings voraus, dass das Mahnverfahren ordnungsgemäß …