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31.01.2024
von Rechtsanwalt Norman Münzner
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an …