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07.04.2016
von Rechtsanwältin Avocate Anika Wissmann
Zahlt der in Frankreich ansässige Schuldner nicht, müssen zunächst Maßnahmen zur außergerichtlichen Forderungsbeitreibung eingeleitet werden (I). Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gläubiger die französischen Gerichte anrufen. Hierfür …