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22.02.2018
von Rechtsanwalt Christian Kohlhaas
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Februar 2018, Az. VI ZR 30/17) muss das Bewertungsportal jameda sein Geschäftsmodell überarbeiten. Der BGH hebt damit die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Der Sachverhalt Geklagt …