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Kunden der EVO Informationssysteme GmbH ggfs. nicht zahlungspflichtig
Kunden der EVO Informationssysteme GmbH ggfs. nicht zahlungspflichtig
| 03.07.2023 von Rechtsanwalt Ulrich Mehler
AIn einem Berufungsverfahren, das von mir angestossen wurde, hält das Oberlandesgericht Stuttgart einen Software-Lizenzvertrag der EVO von 2017 für unwirksam. Betroffen waren die Programme „EVOjetstream“ und „EVOcompetiti- on“. Verklagt …