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07.03.2024
von Rechtsanwalt Daniel Blazek
Erfolgte der Beitritt zu einer Genossenschaft aufgrund vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung oder arglistiger Täuschung, so erwächst daraus für den Genossen kein (sog. großer) Schadensersatzanspruch, der auf Rückabwicklung der …