1 Ergebnis

Suche wird geladen …

Die Formulierung „unter Anrechnung auf die Erb- und Pflichtteilsansprüche“ kann eine Falle sein.
Die Formulierung „unter Anrechnung auf die Erb- und Pflichtteilsansprüche“ kann eine Falle sein.
| 29.04.2021 von Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
Es gibt Gründe, aus denen sich Eltern entschließen, das Familienhaus bereits zu Lebzeiten auf eines ihrer Kinder zu übertragen. Sei es, weil das erwachsene Kind dort wohnen bleibt, Familie gründet, die Renovierung finanziert und die Eltern …